Zulassung zum Masterstudiengang ohne vorheriges Erststudium - 30.05.2012

Die KFBT fordert klare Regelungen für die Zulassung zum Masterstudiengang ohne vorheriges Erststudium.
Einige Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Hessen und Berlin) erlauben nach einer Eignungsprüfung die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern zum Masterstudiengang, ohne dass diese einen ersten akademischen Abschlussgrad (zum Beispiel Bachelor) vorweisen müssen. Diese Regelung ist zu begrüßen, wenn die Absolventen anderer Bildungswege die Qualifikationen eines ersten akademischen Abschlusses nachweisen können und ein erfolgreicher Verlauf des wissenschaftlichen Masterstudiums zu erwarten ist.
In der praktischen Durchführung befürchtet die KFBT allerdings eine Erhöhung der Abbrecherquoten und eine Absenkung des wissenschaftlichen Niveaus der Masterprogramme. In Bachelorstudiengängen werden die breiten wissenschaftlichen Grundlagen des Faches gelegt, z. B.mathematisch-naturwissenschaftliches Methodenwissen vermittelt und der Umgang mit berufspraktischen Anwendungen geschult. Im Masterstudiengang wird dann aufbauend auf diesen Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen der achelorstudiengänge ein vertieftes Spezialwissen sowohl der theoretischen Grundlagen als auch der praktischen Anwendungsgebiete vermittelt.
Die Fortbildung in solchen Masterstudiengängen von beruflich hoch qualifizierten Spezialisten ist zwar denkbar, kann aber nur erfolgreich sein, wenn es den Studierenden gelingt, die Defizite in den mehr
theoretischen Grundlagen auszugleichen und sich die damit verbundenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen selbständig anzueignen. Der Nachweis der dafür erforderlichen Selbstkompetenzen der beruflich Qualifizierten muss wesentlicher Bestandteil einer Eignungsfeststellung vor Aufnahme ihres Studiums sein. In welcher Form dies durch Eignungsprüfungen erreicht werden kann, ist derzeit völlig offen. Studienbegleitende Maßnahmen wie bei Fernstudiengängen könnten hilfreich sein.
Alternativ zu den konsekutiven Bachelor- und Masterprogrammen wäre die Einführung weiterbildender Studiengänge denkbar, die sich ganz gezielt der akademischen Qualifikation von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung widmen. Das wäre jedoch ein völlig neuartiger, sehr spezialisierter Studiengangstyp und müsste demzufolge auch eine andere Abschlussbezeichnung erhalten. Eine systematische Umgehung des Bachelorstudiums auf dem Weg zum Master würde dann vermieden. Dieser Weg ist jedoch ohne die Bereitstellung weiterer Ressourcen an den Hochschulen nicht umsetzbar.
Es muss deshalb geklärt werden, welches Ziel die Zulassung von Bewerbern ohne ersten akademischen Abschluss zu einem Masterstudiengang verfolgt: Ist es eine weitere Ausbildung von beruflich
Spezialisierten in eigens dafür angebotenen Programmen oder sollen die Bewerber in einem konsekutiven Masterprogramm studieren und sich die wissenschaftlichen Grundlagen eines Erststudiums auf einem anderen Wege erwerben? In jedem Fall ist dies mit zusätzlichen Maßnahmen verbunden.
Prof. Dr.-Ing. Bernd Schinke Prof. Dr. Ulrich Bühler
Vorsitzender der KFBT Stellv. Vorsitzender KFBT