Berufsbezeichnung ,,Ingenieur“ und ,,Ingenieurin“ - 02.11.2011

Die KFBT fordert die Hochschulen in Deutschland auf, bei Ingenieurstudiengängen die Berufsbezeichnung Ingenieur in den Abschlusszeugnissen oder den zugehörigen Ergänzungen auszuweisen.
Die Ingenieurgesetze der Länder regeln, dass Absolventinnen und Absolventen eines entsprechenden Studiums die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen. Die ausbildenden Fachbereiche und Fakultäten können am besten beurteilen, ob ihre Studiengänge den gesetzlichen Forderungen entsprechen. Deshalb sollten die Fachbereiche und Fakultäten in den Abschlussunterlagen – wie bisher indirekt beim Titel Diplomingenieur – darauf hinweisen, dass der Absolvent/die Absolventin die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen darf. Eine Übertragung dieses Rechts auf hochschulfremde Institutionen hält die KFBT für unübersichtlich und einem gemeinsamen deutschen Wirtschafts- und Bildungsraum unangemessen.
Prof. Dr.-Ing. Bernd Schinke
Vorsitzender der KFBT