Kooperative Promotionen - 16.12.2013

Die KFBT fordert für qualifizierte Masterabsolvent(inn)en der Hochschulen für angewandte Wissenschaften den diskriminierungsfreien Zugang zu kooperativen Promotionsverfahren.
Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung gehören zu den Aufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen [1].
Für wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften muss die Möglichkeit bestehen, bei Bearbeitung eines Forschungsprojektes im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens einen Doktorgrad zu erlangen und sich damit weiter zu qualifizieren. Dies ist eine klare Forderung, auch des Wissenschaftsrates [2].
Die kooperative Promotion muss die fachlichen Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität einer deutschen Promotion, wie sie etwa für die Ingenieurwissenschaften von 4ING formuliert worden sind, erfüllen [3]. Sie muss insbesondere eine eigenständige Forschungsleistung darstellen, die signifikant zur Generierung neuen Wissens beiträgt, und als fundierte Dissertationsschrift veröffentlicht werden. Das Promotionsverfahren wird von mindestens zwei Gutachter(inne)n betreut und begutachtet und schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.
Professor(inn)en der Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden als gleichberechtigte Gutachter(innen) kollegial am Betreuungs- und Begutachtungsprozess beteiligt. Die im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens Promovierenden müssen den übrigen Promovierenden der Universität gleichgestellt sein. Da Masterstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften grundsätzlich zur Promotion berechtigen [4], ist bei fachlich passendem Abschluss ein Eignungsfeststellungsverfahren mit Auflagen zusätzlicher Prüfungsleistungen nicht angemessen. Die Promotionsordnungen der Universitäten müssen, soweit nicht bereits geschehen, in diesem Sinne aktualisiert werden.
Strukturelle Maßnahmen wie Kooperationsverträge zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, gemeinsame Graduiertenkollegs oder Stipendien für qualifizierteMasterabsolvent(inn)en von HAW für kooperative Promotionen sind erforderlich, damit das Konzept der kooperativen Promotion in angemessenem Umfang erfolgreich „gelebt“ wird.


[1] HRK, Forschungslandkarte Deutschland, für HAWen im Erscheinen 2013
[2] Wissenschaftsrat, Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem, 2010
[3] 4ING, Grundsätze zur Promotion in Ingenieurwissenschaften und Informatik an deutschen Universitäten,
Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING), 16. April, 2012
[4] KMK, Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen,
04.02.2010

Prof. Dr.-Ing. Bernd Schinke
Vorsitzender der KFBT